Das Wichtigste auf einen Blick
Kfz-Steuer MGS6: steuerfrei, danach 68 – 74 €/Jahr
- Steuer nach der Befreiung
- 68 – 74 €/Jahr
- Varianten in der Tabelle
- 2
- Baujahre
- 2026 – heute
- Befreiung
- bis zu 10 Jahre
Im folgenden Artikel beleuchten wir die Kosten der jährlich anfallenden Kfz Steuer aller MGS6 Kraftfahrzeuge & Baureihen – zudem können Sie (nach WLTP) alle Werte zum CO2 Ausstoß überprüfen.
Hinweis zur Steuerbefreiung: Reine Elektroautos sind in Deutschland von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden. Die Befreiung gilt zehn Jahre ab der Erstzulassung, längstens bis zum 31. Dezember 2035 (§ 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz). Sie gilt je Fahrzeug einmal und geht bei einem Halterwechsel auf den neuen Halter über. Bei den Elektro-Varianten des MGS6 zeigt die Spalte „Kfz Steuer“ deshalb den Betrag, der nach Ablauf der Befreiung pro Kalenderjahr anfiele (Rechtsstand 30. Oktober 2026). Bis dahin zahlen Sie keine Kfz Steuer.
Tabelle: Angaben zur Kfz Steuer des MGS6 (Elektro)
Hersteller: MGFahrzeug: MGS6Modell: MGS6Baureihe: MGS6 1. BaureiheKraftstoff: Elektrofahrzeug
| Leistung | Kfz-Steuer | CO2-Ausstoß (WLTP) | Baujahr |
|---|---|---|---|
| 244 PS | 68 €/Jahr | 0 g/km | seit 2026 |
| 361 PS | 74 €/Jahr | 0 g/km | seit 2026 |
2 Einträge · Quelle: CarWiki Datenbank (powered by Auto-Data.net)
Wie viel kostet die Kfz Steuer des MGS6 pro Jahr?
Der MGS6 ist als reines Elektroauto bis zum Ablauf der Befreiung steuerfrei. Danach würde die Kfz Steuer nach heutiger Rechtslage pro Jahr zwischen 68 und 74 Euro betragen, je nach Variante.
Die Werte sind Richtwerte und können je nach Modell, Ausstattung, Messverfahren (z. B. WLTP) und Datum der Erstzulassung abweichen; genau rechnen Sie mit dem Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums.
Bei Elektroautos richtet sich die Steuer nicht nach CO2 und Hubraum, sondern nach dem zulässigen Gesamtgewicht: je 200 kg oder angefangene 200 kg 11,25 Euro bis 2.000 kg, 12,02 Euro bis 3.000 kg und 12,78 Euro bis 3.500 kg, davon die Hälfte (§ 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz).
Quellen
- CarWiki-Fahrzeugdatenbank: Hubraum, Leistung, Kraftstoff und CO2-Ausstoß (WLTP) aller Baureihen des MGS6
- Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums zum Nachrechnen
- Kraftfahrzeugsteuergesetz, § 3d (Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge) und § 9 (Steuersatz), gesetze-im-internet.de, Stand 30. Oktober 2026
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