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Mini Aceman

Kfz Steuer Mini Aceman | steuerbefreit bis zum Ablauf der Befreiung | alle Baureihen & Motoren

Von der CarWiki-Redaktion

Das Wichtigste auf einen Blick

Kfz-Steuer Mini Aceman: steuerfrei, danach 62 – 68 €/Jahr

Steuer nach der Befreiung
62 – 68 €/Jahr
Varianten in der Tabelle
3
Baujahre
2024 – heute
Befreiung
bis zu 10 Jahre
Zur Tabelle mit allen Modellen

Im folgenden Artikel beleuchten wir die Kosten der jährlich anfallenden Kfz Steuer aller Mini Aceman Kraftfahrzeuge & Baureihen – zudem können Sie (nach WLTP) alle Werte zum CO2 Ausstoß überprüfen.

Hinweis zur Steuerbefreiung: Reine Elektroautos sind in Deutschland von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden. Die Befreiung gilt zehn Jahre ab der Erstzulassung, längstens bis zum 31. Dezember 2035 (§ 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz). Sie gilt je Fahrzeug einmal und geht bei einem Halterwechsel auf den neuen Halter über. Bei den Elektro-Varianten des Mini Aceman zeigt die Spalte „Kfz Steuer“ deshalb den Betrag, der nach Ablauf der Befreiung pro Kalenderjahr anfiele (Rechtsstand 30. Oktober 2026). Bis dahin zahlen Sie keine Kfz Steuer.

Tabelle: Angaben zur Kfz Steuer des Mini Aceman (Elektro)

Hersteller: MiniFahrzeug: AcemanModell: AcemanBaureihe: Aceman J05Kraftstoff: Elektrofahrzeug

LeistungKfz-SteuerCO2-Ausstoß (WLTP)Baujahr
184 PS 62 €/Jahr 0 g/km seit 2024
218 PS 68 €/Jahr 0 g/km seit 2024
258 PS 68 €/Jahr 0 g/km seit 2024

3 Einträge · Quelle: CarWiki Datenbank (powered by Auto-Data.net)

Wie viel kostet die Kfz Steuer des Mini Aceman pro Jahr?

Der Mini Aceman ist als reines Elektroauto bis zum Ablauf der Befreiung steuerfrei. Danach würde die Kfz Steuer nach heutiger Rechtslage pro Jahr zwischen 62 und 68 Euro betragen, je nach Variante.
Die Werte sind Richtwerte und können je nach Modell, Ausstattung, Messverfahren (z. B. WLTP) und Datum der Erstzulassung abweichen; genau rechnen Sie mit dem Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums.

Bei Elektroautos richtet sich die Steuer nicht nach CO2 und Hubraum, sondern nach dem zulässigen Gesamtgewicht: je 200 kg oder angefangene 200 kg 11,25 Euro bis 2.000 kg, 12,02 Euro bis 3.000 kg und 12,78 Euro bis 3.500 kg, davon die Hälfte (§ 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz).

Quellen

  1. CarWiki-Fahrzeugdatenbank: Hubraum, Leistung, Kraftstoff und CO2-Ausstoß (WLTP) aller Baureihen des Mini Aceman
  2. Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums zum Nachrechnen
  3. Kraftfahrzeugsteuergesetz, § 3d (Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge) und § 9 (Steuersatz), gesetze-im-internet.de, Stand 30. Oktober 2026

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