VW Golf 7 Typklasse (Versicherung) | aktuelle Daten zu Haftpflicht, Teilkasko & Vollkasko | für TSI, TDI, GTD, GTI, GTE & R


Bild: Robert Basic, CC BY-SA 2.0, Link

In der folgenden Tabelle können Sie die Typklassen (Versicherung) aller VW Golf 7 Fahrzeuge & Modelle herausfinden.

Wir decken dabei die Bereiche Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko ab – zudem erhalten Sie eine erste Einschätzung der VW Golf 7 Versicherungskosten, die Sie in unserem separaten Artikel (genau wie die VW Golf 7 Preise (Neupreis, Listenpreis, Gebraucht))) näher analysieren können!

Tabelle: Die Typklasse (Versicherung) aller VW Golf 7 Modelle

Hinweis: In unseren Tabellen finden Sie stets tagesaktuelle Daten zur Typklasse jedes Fahrzeugs – sollten sie Fragen oder Anmerkungen haben, schicken Sie uns gerne eine Nachricht oder hinterlassen Sie einen Kommentar!

 

Erklärung: Wichtige Informationen zur Typklasse

Die Typklasse eines Fahrzeugs (in diesem Falle der VW Golf 7) wird von den Versicherern ermittelt und herangezogen, um die endgültigen Versicherungsbeiträge dieses Kfz festzulegen. Je niedriger diese ausfällt (siehe Tabelle oben), desto günstiger wird der Versicherungsbeitrag pro Jahr.

Selbstredend werden noch zahlreiche andere Faktoren neben der Typklasse herangezogen, um den finalen Betrag zu ermitteln.

So wird die Typklasse festgelegt

Die Typklassen spiegeln die Schadens- und Unfallbilanzen des Fahrzeugs wider. Dieser Indexwert soll einordnen, wie riskant es für den Versicherer ist, ein Kfz des jeweiligen Typs zu versichern. Technische Spezifikationen wie bspw. die Motorisierung spielen inzwischen keine bedeutende Rolle mehr.

Hinweis: Ermittelt werden die Typklassen vom GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), dem praktisch alle deutschen Versicherungen angehören. Diese können theoretisch von der zentralen Empfehlung des GDV abweichen, de facto ist dies jedoch eher unüblich.

Die Typklassen können sich jährlich je nach Schadensstatistik des Vorjahres anpassen (steigen oder sinken), für den tatsächlichen Versicherungsbeitrag sind jedoch die individuellen, personenbezogenen Angaben des Versicherungsnehmers (Wohnort, Alter, Beruf, unfallfreie Jahre usw.) ausschlaggebender.

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